
Hinweis, dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung und ist juristisch zu prüfen. Für verbindliche Auskünfte fragen Sie Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Wer eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) oder gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG) gründet, kann von steuerlichen Vorteilen profitieren. Dafür muss das Finanzamt die Gemeinnützigkeit anerkennen. Dann genießt das Unternehmen dieselben Vorteile wie etwa Stiftungen oder gemeinnützige Vereine.
Die Kriterien
1. Selbstlosigkeit. Die Gesellschaft wird nicht zur Gewinnerzielung zugunsten der Gesellschafter geführt. Gewinne dürfen nicht ausgeschüttet werden. Gehälter müssen zur Leistung passen, ein zu hohes Geschäftsführergehalt kann als verdeckte Gewinnausschüttung gelten und die Gemeinnützigkeit kosten.
2. Unmittelbarkeit. Die Gemeinnützigkeit gibt es nur, wenn das Unternehmen den in der Satzung festgelegten gemeinnützigen Zweck selbst verfolgt.
3. Förderung der Allgemeinheit. Gefördert werden darf nicht nur eine einzelne Person, Familie oder Berufsgruppe. Die Gewinne müssen dem Satzungszweck dienen. Welche Zwecke zulässig sind, regelt §52 AO, dazu kommen die mildtätigen Zwecke nach §53 AO, von Wissenschaft und Bildung über Gesundheit, Kunst und Kultur bis zu Naturschutz, Völkerverständigung und bürgerschaftlichem Engagement.
4. Begünstigter in der Satzung. Es muss ein Begünstigter festgelegt sein, der bei einer Abwicklung das Vermögen erhält, und der selbst einen anerkannten gemeinnützigen Zweck verfolgt. Bei einer Liquidation wird nur das Stammkapital an die Gesellschafter ausgezahlt.
5. Anerkennung. Die Anerkennung erfolgt durch das Finanzamt. Es prüft bei Gründung die Satzung und vergibt die Gemeinnützigkeit vorläufig. Im Drei-Jahres-Zyklus wird die Umsetzung des Zwecks mit der Steuererklärung geprüft.
GmbH oder UG
Die UG ist eine Form der GmbH, im Volksmund Mini-GmbH.
- Stammkapital. GmbH ab 25.000 Euro, UG schon ab einem Euro. Bei der UG sind keine Sachgründungen möglich.
- Gründungskosten. Bei der UG mit Musterprotokoll deutlich niedriger (oft 240 bis 300 Euro) als bei der GmbH (meist 500 bis 1.000 Euro).
- Rücklagen. Die UG muss ein Viertel ihres Jahresgewinns zurücklegen, bis sie das Stammkapital einer GmbH erreicht. Danach kann sie in eine GmbH umgewandelt werden.
Wer gemeinnützig gründen will, sollte Satzung und Zweck früh mit fachlicher Beratung abstimmen, das spart später Ärger mit dem Finanzamt.
