Hinweis, das Förderprogramm go-digital hatte feste Laufzeiten und Bedingungen, die sich ändern können. Bitte den aktuellen Stand der Förderung vor einer Antragstellung prüfen.

go-digital war ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für die Digitalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen. Förderfähig waren KMU mit bis zu 100 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz oder einer Bilanzsumme unter 20 Millionen Euro, mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Der Zuschuss deckte 50 Prozent der Beratungs- und Umsetzungskosten für bis zu 30 Beratertage je Projekt, maximal rund 16.500 Euro netto. Wir haben als autorisierte Beratungsagentur Unternehmen durch Antragstellung und Umsetzung begleitet.
Was gefördert wurde
Im Modul „Digitalisierte Geschäftsprozesse” ging es um die durchgängige Digitalisierung von Arbeitsabläufen und die Einführung von E-Business-Lösungen, etwa für Versand- und Retourenmanagement, Logistik und Lagerhaltung oder elektronische Zahlungsverfahren.
Voraussetzungen (Stand des Programms)
- keine Dienstleistung aus Consulting, Weiterbildung oder Schulung
- kein Arzt, Freiberufler, gemeinnützige oder öffentliche Einrichtung
- höchstens 100 Beschäftigte
- Vorjahresumsatz und Bilanzsumme unter 20 Millionen Euro
- Firmensitz oder Niederlassung in Deutschland
- Zuschuss von 50 Prozent für bis zu 30 Tage je Projekt, maximal rund 16.500 Euro netto je Projekt
- in den letzten 24 Monaten höchstens 200.000 Euro EU-Fördergelder
Unterstützung
Wir prüfen die Fördermöglichkeiten und begleiten die Umsetzung. Termin über vertrieb@netzleiter.com oder telefonisch unter 040 20949767.
Häufige Fragen zu go-digital
Läuft go-digital noch? Nein, das Programm hatte feste Förderrunden mit begrenzter Laufzeit. Dieser Beitrag beschreibt den damaligen Programmstand als Rückblick, keine aktuell laufende Förderung. Wer heute nach einer vergleichbaren Förderung sucht, sollte den aktuellen Stand direkt prüfen.
Wer war bei go-digital förderfähig? KMU mit höchstens 100 Beschäftigten, einem Vorjahresumsatz oder einer Bilanzsumme unter 20 Millionen Euro und Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Ausgeschlossen waren Consulting- und Weiterbildungsdienstleister, Ärzte, Freiberufler sowie gemeinnützige oder öffentliche Einrichtungen.
Wie hoch war der Zuschuss? 50 Prozent der förderfähigen Kosten für bis zu 30 Beratertage je Projekt, maximal rund 16.500 Euro netto. Voraussetzung war zusätzlich, dass in den 24 Monaten davor höchstens 200.000 Euro EU-Fördergelder in Anspruch genommen wurden.
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